Einschreibegebühr (einmalig) EUR 49,-
     
Mitgliedsbeitrag pro Jahr u. Objekt    
Mieter EUR 66,-
Wohnungseigentümer EUR 66,-
Geschäftslokale EUR 66,-
für jedes weitere Objekt EUR 66,-
     
Leistungserbringung ohne 2-jährige Wartefrist* (einmalig) EUR 150,-

*Bei einer Leistungserbringung (bspw. Vertretung vor Behörden, außerbehördliche Vergleichsabschlüsse), ohne dass zu diesem Zeitpunkt eine zweijährige Mitgliedschaft bestanden hat, ist ein zusätzlicher Beitrag von
€ 150,- zu entrichten. Gleiches gilt für die Prüfung von Betriebskostenabrechnungen zu deren Fälligkeit keine Mitgliedschaft abgeschlossen war. 



Wir bieten unseren Mitgliedern:

  • Kostenlose Rechtsberatung und schriftliche Intervention
  • Rechtsvertretung in außerstreitigen Verfahren durch alle Instanzen
  • Überprüfung von Betriebskosten- und Jahresabrechnungen
  • Überprüfung von Haupt- und Untermietzinsen
  • Überprüfung von Hauptmietzinsabrechnungen im § 18 MRG-Verfahren
  • Rückforderung verbotener Ablösen
  • Rückforderung von zu Unrecht einbehaltenen Kautionen
  • Durchsetzung abweichender Aufteilungsschlüssel für Aufwendungen im Wohnungseigentum
  • Durchsetzung von Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen
  • Kündigung und Abberufung von Hausverwaltungen
Entscheiden Sie sich noch heute für uns als Ihren Wohnrechtspartner!

Es wird darauf hingewiesen, dass anfallende Barauslagen (gerichtliche Pauschalgebühren, Sachverständigengebühren, Fahrtkosten, Kopierkosten, Porti etc.) zusätzlich zum Mitgliedsbeitrag vom Mitglied aus eigenem zu tragen sind.