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Wir über uns
Der ÖMB-Wien ist die Wiener Landesgruppe des
Österreichischen Mieter-, Siedler- und Wohnungseigentümerbundes (ÖMB)
und vertritt die Interessen von Wohnungsinhabern, d.h. Mietern, Nutzungsberechtigten von gemeinnützigen Bauvereinigungen, Wohnungseigentümern, Eigenheimbesitzern und Kleingärtnern, gegenüber Vermietern, Verwaltungen, Bauträgern und Behörden, aber auch gegenüber der Stadt Wien, der Bundesregierung und den gesetzgebenden Körperschaften.
Der ÖMB ist Kraft Gesetzes zur Rechtsvertretung der Wohnungsinhaber vor den Schlichtungsstellen und im Außerstreitverfahren vor den Bezirksgerichten berechtigt.
Der ÖMB-Wien ist im Beirat für die Festsetzung des Richtwertes und im Normungsausschuß für die Betriebskostenabrechnung sowie in Arbeitsgruppen des Justizministeriums vertreten.
Schwerpunkt der Tätigkeit des ÖMB
ist die Beratung.
Erstberatung in allen wohnrechtlichen Fragen wird Wohnungsinhabern auch ohne Mitgliedschaft beim ÖMB, und zwar kostenlos erteilt (unseres Wissens ist der ÖMB die einzige Mieterorganisation, die das anbietet). Beratungen aufwändigerer Art, bzw. mit Aktenstudium, Berechnungen etc. sind allerdings an die ÖMB-Mitgliedschaft gebunden.
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin zu einem persönlichen Erstgespräch - telefonische Auskünfte können wir nur unseren Mitgliedern erteilen!
Gegenstand der Beratung sind alle Fragen der Praxis des Wohnrechtes, von der Begutachtung des noch nicht abgeschlossenen Mietvertrages oder anderer Bestandteile eines Wohnungsangebotes über Mietzins- und Betriebskostenabrechnung bis zu den Fragen der Beendigung und des Eintrittes in Mietverhältnisse.Vermieter - ausgenommen von einzelnen Eigentumswohnungen (also nicht Mehrheitseigentümer) und der Hauptmieter bei Untervermietung - also Hauseigentümer, werden nicht beraten, sondern an Hausbesitzerverbände verwiesen.
Innerhalb der Beratungstätigkeit liegt ein Schwergewicht bei der Überprüfung von Mietzinsvorschreibungen und Betriebskostenabrechnungen. Abrechnungsfragen (Betriebskosten, Reparaturfonds) stehen auch bei Wohnungseigentümern im Vordergrund.Die Vertretungstätigkeit vor den Schlichtungsstellen und im Außerstreit("MSch")-Verfahren vor den Bezirksgerichten umfaßt das volle Spektrum des § 37 Mietrechtsgesetz (MRG) und § 26 Wohnungseigentumsgesetz (WEG), sowohl aktiv, d.h. durch Antragsstellung für den Mieter bzw. Wohnungseigentümer als auch passiv, d.h. durch Vertretung gegenüber einem anderen Antragsteller.
Anträge werden eingebracht z.B. für die Anerkennung als Hauptmieter (bei Schein-Untermietverträgen), zur Erzwingung notwendiger Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, Herabsetzung bzw. Feststellung der Angemessenheit des Hauptmietzinses, vor allem auch bei Geschäftslokalen gegenüber überhöhten Forderungen, Rückzahlung verbotener Ablösen, Legung von Abrechnungen, die Berichtigung von Betriebskostenabrechnungen etc.; für Wohnungseigentümer zur Durchsetzung von Verwalterpflichten, gegen Benachteiligung durch Mehrheitsbeschlüsse, Absetzung des Verwalters etc.
Passiv steht die Vertretung in § 18-Verfahren wegen begehrter Erhöhung des Hauptmietzinses zur Durchführung von in der Mietzinsreserve nicht gedeckten Erhaltungsarbeiten im Vordergrund.Vor der Befassung von Schlichtungsstellen oder Gerichten wird aber fast immer eine gütliche Bereinigung durch Intervention beim anderen Teil, bzw. dessen Vertretung, meist der Hausverwaltung versucht, was in 20-25% der Fälle gelingt.
Die Vertretung vor Schlichtungsstellen und Außerstreitabteilungen der Gerichte ist mit Ausnahme von Barauslagen und Sachverständigengebühren kostenlos.